Sarvari Energie Consulting e.U.




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Energieausweis

 

Welche thermische Qualität weist mein Haus auf?
Welche Standards sind heute gefragt/werden verlangt?
 
Die EU-Gebäuderichtlinie(2002 / 91 / EG von 16.12.2002) ist bereits im Jänner 2003 in Kraft getreten. Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG, 03.08.2006) schreibt vor, dass bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen ab 1. Jänner 2008 ein Energieausweis auszustellen ist. Ab 1. Jänner 2009 gilt diese Regelung auch für bestehende Bauten, deren Baubewilligung vor dem 1. Jänner 2006 erteilt wurde.
 
Vorgabe dafür ist die EU- Gebäuderichtlinie. Dadurch entstehen zwar Kosten, als Hausbesitzer hat man aber letztlich einen deutlichen Vorteil: Man erfährt nicht nur wie viel Energie verbraucht wird, sondern auch wodurch.
 
Der Energieausweis ermöglicht uns einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Objektes(Gebäude).

Darüber hinaus beinhaltet der Energieausweis Empfehlungen, die als Verbesserungsmaßnahmen zur Geltung kommen.
 
 
 
Der Energieausweis wird auch öfters mit dem Typenschein eines Autos vergleichen. Abgesehen von Energiekennzahl (wichtigste Wert) sind weitere Energiekennwerte darin enthalten. Die Energiekennzahl in kWh/m²a ist der gängigste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle darzustellen. Sie sagt aus, wie viel Energie pro Quadratmeter Fläche im Jahr benötigt wird.
 
 
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